

Die Stadtteilkonferenz am 17. April 2026 stellte den letzten wichtigen Baustein im Beteiligungsprozess zur ISEK-Fortschreibung dar. Als öffentliches Beteiligungsformat bot sie den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich umfassend über den aktuellen Stand im Fördergebiet zu informieren, erste Ergebnisse aus den bisherigen Beteiligungsschritten zu erfahren und eigene Perspektiven in die Diskussion einzubringen.
Im Mittelpunkt der Stadtteilkonferenz standen die Fragen, wie die bisherige Entwicklung des Fördergebiets bewertet wird und welche Themen, Orte und Maßnahmen aus Sicht der Teilnehmenden für die kommenden Jahre besonders relevant sind. Dabei wurden sowohl Erkenntnisse aus vorangegangenen Formaten wie „Lützel im Gespräch“, den Schlüsselpersonengesprächen und dem verwaltungsinternen Austausch aufgegriffen als auch neue Hinweise aus der Bürgerschaft gesammelt. Auf diese Weise konnten vorhandene Einschätzungen gespiegelt und ergänzt werden.
Einblicke und inhaltliche Ergebnisse der Veranstaltung sind in der Dokumentation zu finden. Die parallel laufende Online-Umfrage ist ebenfalls beendet. Die Ergebnisse der Umfrage sind hier abrufbar.






Zum Hintergrund
Im Fördergebiet „Stadtgrün Koblenz-Lützel“ wird derzeit die Fortschreibung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) vorbereitet. Hintergrund ist die laufende Umsetzung des seit 2021 vorliegenden Konzepts, das als strategische Grundlage für die Entwicklung des Stadtteils dient und nun zur Halbzeit der Förderlaufzeit überprüft und an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst wird. Im Zuge dieses Prozesses werden sowohl der Stand der bisherigen Maßnahmen als auch neue Bedarfe und Perspektiven im Stadtteil in den Bick genommen.
Die im Rahmen der verschiedenen Beteiligungsformate gewonnenen Hinweise, Einschätzungen und Prioritätensetzungen werden im nächsten Schritt systematisch ausgewertet und zusammengeführt. Ergänzend fließen auch Erkenntnisse aus der Analyse der statistischen und städtebaulichen Rahmenbedingungen ein. Auf dieser Grundlage werden in enger Abstimmung mit dem Amt 61 die Maßnahmen und Handlungsschwerpunkte für die verbleibende Projektlaufzeit konkretisiert und priorisiert. Maßgeblich ist dabei, dass sie vorgeschlagenen Inhalte nicht nur fachlich sinnvoll und förderrechtlich tragfähig, sondern innerhalb der verbleibenden Laufzeit auch realistisch umgesetzt werden können.